Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich und Hilfen
Kinder mit anerkannter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) werden durch allgemeine Maßnahmen (innere Differenzierung, Stärkung des Sprachunterrichts) und durch spezielle Maßnahmen (LRS-Fördergruppe) unterstützt. Nachteilsausgleiche werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben („LRS-Erlass“) gewährt. Die enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule und die Ergänzung der schulischen Maßnahmen durch außerschulische Förderung sind Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg. Im Bereich der Dyskalkulie gibt es (in NRW) keinen vergleichbaren rechtlichen Rahmen, so dass sich die Maßnahmen auf den Bereich der Förderung durch Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung beschränkt.